Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Unseren Verkaufs- und Werklieferungsgeschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde.
Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht
nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.
Für Käufer und Besteller wird im folgenden einheitlich die Bezeichnung "Käufer" verwendet.
§ 1 Vertrag
Unsere Angebote erfolgen, auch bezüglich der Preisangabe, freibleibend und unverbindlich.
Nach Auftragserteilung kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen
Auftragsbestätigung zustande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend.
Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage
stellen, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Eine Verpflichtung, die Herkunft
dieser Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen
Bedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen haben ebenfalls Gültigkeit, wenn diese
von uns schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Preise
Alle angegebenen Preise beinhalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowohl
auf Haupt- als auch Nebenforderungen.
Sofern nicht gesondert vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk.
§ 3 Lieferungen
Teillieferungen sind zulässig Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit,
durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Käufer zum Rücktritt
vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von 4 Wochen, die
mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist.
Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere
Schadenersatzansprüche – im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger
Unmöglichkeit der Lieferung, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, gilt die Belieferung mit Bereitstellung
als erfolgt.
§ 4 Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde.
Mit Verladung der Ware auf der Versand-Bahnstation bzw. auf den LKW, geht die Gefahr auf den
Käufer über. Bei eigener Anfuhr geht die Gefahr mit Ankunft des LKW am Bestimmungsort auf den
Käufer über. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, erfolgt der Gefahrenübergang mit
Übergabe der Ware an den Käufer.
§ 5 Gewährleistung, Haftung
Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein
das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe,
Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede,
Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine
Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und
werden fachgemäß durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei
Naturstein vorkommen.
Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zur Zeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine
Technische Vorschriften für Bauleistung – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.
Die Ware ist vom Käufer nach Erhalt der Ware oder, falls der Käufer die Ware abholt,
unverzüglich auf Materialmängel und Transportschäden zu überprüfen. Mängelrügen sind
unverzüglich zu erheben. 8 Tage nach Erhalt der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen.
Nachträgliche Beanstandungen werden zurückgewiesen.
Der Käufer hat zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu
stellen. Erweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel unter
Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:
1) Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Lieferung der Waren gleicher Art und Güte.
Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist vom Käufer ein angemessener Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
2) Sollten weder Nachbesserungen noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das
Recht auf Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Preisnachlässe bei Rohmaterial
können nur für den nicht verwertbaren Materialanteil gewährt werden. Darüber hinausgehende
Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der
Verarbeitung der Ware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung Betriebsstilllegung,
Schwierigkeiten bei den Arbeiten in der Produktionsstätte durch Witterung oder anderer
Einflüsse berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Ereignisse und eine angemessene
Nachfrist zu verlängern oder wegen des nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.
§ 6 Zahlungen
Unsere Rechnungen sind soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum rein
netto fällig. Aufrechnungen von Gegenforderungen, soweit sie nicht unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind, werden nicht anerkannt. Lieferung gegen Anzahlung oder
Vorauskasse behalten wir uns vor.
Die Abnahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige
Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechseln bei Nichteinlösung
übernehmen wir keine Haftung.
In Abweichung von den Bestimmungen der §§ 366, 367 BGB und etwaiger Anweisungen des Käufers
sind wir berechtigt, zu bestimmen, welche Forderungen durch die Zahlungen des Käufers erfüllt sind.
Zahlungsfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug.
Mit Verzugsbeginn sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle uns gegenüber
bestehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen, nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen ausgeführt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen
Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu
verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit und solange die Rechte des
Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug
befindet. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Käufer
verpflichtet, diese unverzüglich unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten
bzw. den Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer haftet
für alle hieraus entstehenden Kosten.
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt
um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der
Sicherung nach seiner Wahl verpflichtet.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hessisch Lichtenau.
Gerichtsstand ist Kassel.
§ 9 Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der
mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.
Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren
Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden
Regelung.